Zertifizierung für Sprachalarmierung

Gemäß DIN 14675 „Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb“ ist die Planung, Projektierung, Installation und Instandhaltung einer Sprachalarmierungsanlage (SAA) durch eine Fachfirma verantwortlich zu erbringen. Die bestehende Übergangsfrist in der DIN 14675:2012-04 läuft nur noch bis zum 30.09.2013, nach diesem Termin ist die Zertifizierung für Fachfirmen SAA normenrelevant. Um als SAA-Fachfirma anerkannt zu werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Eine BMA-zertifizierte Fachfirma kann ihr bestehendes DIN 14675-BMA-Zertifikat um den Bereich Sprachalarmierungsanlagen (SAA) erweitern. Ohne ein bereits bestehendes DIN 14675-BMA-Zertifikat ist auch eine getrennte Zertifizierung ausschließlich für den Bereich Sprachalarmierung möglich. Sowohl für die Zertifikatserweiterung als auch für ein eigenständiges SAA-Zertifikat ist als Kompetenznachweis eine personengebundene Fachkundeprüfung SAA erforderlich. Zur Vorbereitung und Prüfung dieser Fachkräfte führt der BHE regelmäßig entsprechende Seminare durch. Das 2,5-tägige Seminar bietet gezielte Vorbereitung auf die am Ende stattfindende Fachkundeprüfung durch den akkreditierten Zertifizierer. Im Verlauf des BHE-Fachseminars werden die Grundlagen der Sprachalarmierung, die Normungssituation, Beispielprojektierungen sowie schwerpunktmäßig der Prüfungsfragenkatalog besprochen. Auftretende Fachfragen bzw. Unklarheiten werden ausführlich erörtert. Nähere Informationen zum BHE-Seminar „DIN 14675/SAA“ finden Interessenten auf der Homepage http://www.din-14675.info/. Der BHE hat mit diversen akkreditierten Zertifizierern Sondervereinbarungen abgeschlossen. Zudem kann die im Rahmen der DIN 14675 erforderliche ISO 9001-Zertifizierung einfach und kostensparend über das BHE-Gruppenzertifizierungsverfahren realisiert werden. Für weitere Auskünfte steht die BHE-Bundesgeschäftsstelle unter http://www.bhe.de zur Verfügung.

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